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Organisatorisches

Organisatorisches

Der Schuleingang ist ab 7.30 Uhr geöffnet und wird zu Unterrichtsbeginn geschlossen. Die „Kommphase“ ist für Kinder gedacht, deren Eltern berufsbedingt frühzeitig aus dem Haus müssen sowie für Buskinder.

Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind pünktlich in der Schule ist, wenn möglich 10 bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn!

Bitte bringen Sie Ihr Kind nur bis zur Eingangstür und holen Sie es dort wieder ab. Auch Sie möchten Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen!

Sinnvoll ist es, für Sprechstunden vorab Termine mit den Lehrkräften zu vereinbaren (über das Hausaufgabenheft). In besonderen Fällen lässt sich sicherlich auch außerhalb der Sprechzeiten ein Gesprächstermin vereinbaren.

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg und weisen Sie Ihr Kind auf mögliche Gefahren hin. Es soll Ihnen oder der Klassenlehrkraft auch sofort mitteilen, wenn es von fremden Personen angesprochen wird.

Beurlaubung vom Unterricht (§ 20 Abs. 3 der Bayerischen Schulordnung)
Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dieser Antrag auf Beurlaubung muss spätestens drei Tage vor der Abwesenheit gestellt werden. Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden!

Nutzungsverbot von Handys und digitalen Speichermedien
Auf dem gesamten Schulgelände müssen Handys und sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player) ausgeschaltet sein (BayEUG, Art. 56 Abs.5) und in der Schultasche verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände vorübergehend einbehalten.