Nutzungsverbot von Handys und digitalen Speichermedien
Auf dem gesamten Schulgelände müssen Handys und sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player) ausgeschaltet sein (BayEUG, Art. 56 Abs.5) und in der Schultasche verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände vorübergehend einbehalten.